Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf eine kostenlose Pflegebox?

Mit Pflegegrad 1–5 und häuslicher Pflege möglich. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse monatlich?

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 € pro Monat (Pflegehilfsmittel-Pauschale)

Welche Pflegehilfsmittel sind in der Pflegebox enthalten?

Typisch sind Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen, Fingerlinge und Masken. Erstattungsfähig sind die Verbrauchsprodukte der Produktgruppe 54

Brauche ich ein Rezept für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Nein. Für Verbrauchs-Pflegehilfsmittel reicht ein Antrag bei der Pflegekasse; ein ärztliches Rezept ist in der Regel nicht nötig.

Wie stelle ich den Antrag bei der Pflegekasse?

Für Verbrauchsprodukte genügt oft ein formloser Antrag oder das Formular der Pflegekasse. Alternativ kann ein Vertragspartner die Versorgung und Abrechnung übernehmen.

Wer darf den Antrag für die Pflegebox stellen?

Die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte/betreuende Person. Wichtig ist eine gültige Unterschrift bzw. Vollmacht.

Wie schnell entscheidet die Pflegekasse über meinen Antrag?

Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 3 Wochen; mit Beteiligung von Medizinischer Dienst oder Pflegefachperson innerhalb von 5 Wochen. Ohne rechtzeitige Mitteilung gilt der Antrag als genehmigt.

Geld oder Lieferung: Wie erhalte ich die Pflegebox?

Die Pauschale ist kein frei verfügbares Geld: Entweder Kostenerstattung nach Kauf oder Sachleistung über einen Vertragspartner mit direkter Abrechnung. Dann erfolgt die monatliche Lieferung.

Kann ich Inhalte der Pflegebox jeden Monat anpassen?

Ja, die Produktauswahl kann nach Bedarf geändert werden. Wichtig: Nur zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Produktgruppe 54) sind über die Pflegekasse erstattungsfähig.

Kann ich die Pflegebox kündigen oder pausieren?

Ja, Sie können die Pflegebox jederzeit pausieren oder kündigen. Eine kurze Nachricht oder ein Anruf bei uns reicht. Zusätzlich werden wir künftig eine digitale App anbieten, über die Sie Ihre Pflegebox noch flexibler selbst verwalten können – zum Beispiel Produkte anpassen, Lieferungen pausieren oder Änderungen bequem jederzeit vornehmen.

Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel: Wer zahlt was?

Pflegehilfsmittel (SGB XI) erleichtern Pflege, Hilfsmittel (SGB V) gleichen Krankheitsfolgen aus. Inkontinenzprodukte laufen meist über die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse.

Kann ich den Anbieter meiner Pflegebox wechseln?

Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Der neue Anbieter übernimmt in der Regel die Kündigung beim bisherigen Anbieter sowie den kompletten Antrag und die Abrechnung mit der Pflegekasse.

Kann ich die Pflegebox kündigen oder pausieren?

Ja, Sie können die Pflegebox jederzeit pausieren oder kündigen. Eine kurze Nachricht oder ein Anruf bei uns reicht.

Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel: Wer zahlt was?

Pflegehilfsmittel (SGB XI) erleichtern Pflege, Hilfsmittel (SGB V) gleichen Krankheitsfolgen aus. Inkontinenzprodukte laufen meist über die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse.

Kann ich den Anbieter meiner Pflegebox wechseln?

Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Der neue Anbieter übernimmt in der Regel die Kündigung beim bisherigen Anbieter sowie den kompletten Antrag und die Abrechnung mit der Pflegekasse.

Noch Fragen rund um Pflege, Pflegegrad oder Pflegehilfsmittel?

In unserem Ratgeber finden Sie verständliche Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige.

Noch Fragen rund um Pflege, Pflegegrad oder Pflegehilfsmittel?

In unserem Ratgeber finden Sie verständliche Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige.

Noch Fragen rund um Pflege, Pflegegrad oder Pflegehilfsmittel?

In unserem Ratgeber finden Sie verständliche Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige.


Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf eine Pflegebox?

Mit Pflegegrad 1–5 und häuslicher Pflege möglich. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 € monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Wie hoch ist der monatliche Zuschuss?

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 € pro Monat (Pflegehilfsmittel-Pauschale)

Was ist in der Pflegebox enthalten?

Typisch sind Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen, Fingerlinge und Masken. Erstattungsfähig sind die Verbrauchsprodukte der Produktgruppe 54

Brauche ich ein Rezept?

Nein. Für Verbrauchs-Pflegehilfsmittel reicht ein Antrag bei der Pflegekasse; ein ärztliches Rezept ist in der Regel nicht nötig.

Wie stelle ich den Antrag?

Für Verbrauchsprodukte genügt oft ein formloser Antrag oder das Formular der Pflegekasse. Alternativ kann ein Vertragspartner die Versorgung und Abrechnung übernehmen.

Wer darf den Antrag stellen?

Die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte/betreuende Person. Wichtig ist eine gültige Unterschrift bzw. Vollmacht.

Wie schnell wird mein Antrag geprüft?

Die Pflegekasse entscheidet in der Regel innerhalb von 3 Wochen; mit Beteiligung von Medizinischer Dienst oder Pflegefachperson innerhalb von 5 Wochen. Ohne rechtzeitige Mitteilung gilt der Antrag als genehmigt.

Geld oder Lieferung – was bekomme ich?

Die Pauschale ist kein frei verfügbares Geld: Entweder Kostenerstattung nach Kauf oder Sachleistung über einen Vertragspartner mit direkter Abrechnung. Dann erfolgt die monatliche Lieferung.

Kann ich Inhalte monatlich ändern?

Ja, die Produktauswahl kann nach Bedarf geändert werden. Wichtig: Nur zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Produktgruppe 54) sind über die Pflegekasse erstattungsfähig.

Kann ich pausieren oder kündigen?

Ja, Sie können die Pflegebox jederzeit pausieren oder kündigen. Eine kurze Nachricht oder ein Anruf bei uns reicht. Zusätzlich werden wir künftig eine digitale App anbieten, über die Sie Ihre Pflegebox noch flexibler selbst verwalten können – zum Beispiel Produkte anpassen, Lieferungen pausieren oder Änderungen bequem jederzeit vornehmen.

Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel?

Pflegehilfsmittel (SGB XI) erleichtern Pflege, Hilfsmittel (SGB V) gleichen Krankheitsfolgen aus. Inkontinenzprodukte laufen meist über die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse.

Kann ich meinen Anbieter wechseln?

Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Der neue Anbieter übernimmt in der Regel die Kündigung beim bisherigen Anbieter sowie den kompletten Antrag und die Abrechnung mit der Pflegekasse.