Welche Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt bestimmte Pflegehilfsmittel, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und die Pflege zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen stattfindet. Besonders wichtig sind dabei Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die den Pflegealltag hygienischer und sicherer machen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die regelmäßig benötigt und nach der Nutzung entsorgt werden. Sie unterstützen Angehörige, Pflegepersonen und Pflegebedürftige bei der täglichen Versorgung.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Einmalhandschuhe

  • Händedesinfektionsmittel

  • Flächendesinfektionsmittel

  • Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch

  • Schutzschürzen

  • Mundschutz

  • Fingerlinge

Für diese Produkte stellt die Pflegekasse ein monatliches Budget von bis zu 42 € zur Verfügung. Dieses Budget kann genutzt werden, um die benötigten Pflegehilfsmittel regelmäßig zu erhalten. Der GKV-Spitzenverband nennt für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ab 2025 ebenfalls die Grenze von 42 € monatlich.

Wer hat Anspruch auf diese Pflegehilfsmittel?

Anspruch besteht in der Regel, wenn:

  • ein Pflegegrad 1 bis 5 vorliegt,

  • die Pflege zuhause oder in einer Wohngemeinschaft stattfindet,

  • die Pflege durch Angehörige, Freunde oder einen Pflegedienst unterstützt wird.

Ein ärztliches Rezept ist für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch normalerweise nicht notwendig. Entscheidend ist der anerkannte Pflegegrad und die häusliche Pflegesituation.

Technische Pflegehilfsmittel

Neben Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gibt es auch technische Pflegehilfsmittel. Diese werden nicht monatlich verbraucht, sondern sollen die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit unterstützen.

Dazu können zum Beispiel gehören:

  • Pflegebett

  • Rollstuhl

  • Toilettenstuhl

  • Lagerungshilfen

  • Hausnotruf

  • Aufstehhilfen

Technische Pflegehilfsmittel werden meistens separat geprüft und häufig leihweise zur Verfügung gestellt. Sie gehören nicht automatisch in eine monatliche Pflegebox.

Was gehört nicht in die Pflegebox?

Nicht alle Produkte, die im Pflegealltag gebraucht werden, gehören automatisch zur monatlichen Pflegebox. Die Pflegebox ist vor allem für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gedacht.

Nicht zur klassischen Pflegebox gehören zum Beispiel:

  • Inkontinenzmaterial wie Windeln, Pants, Vorlagen oder Einlagen

  • Medikamente

  • Wundversorgungsmaterial

  • Verbandsmaterial

  • Wunddesinfektionsmittel

  • Rollstühle, Gehhilfen oder Pflegebetten

  • normale Haushaltsprodukte ohne direkten Pflegebezug

Gerade Inkontinenzmaterial wird häufig mit der Pflegebox verwechselt. Windeln, Pants oder Vorlagen laufen jedoch in der Regel nicht über das monatliche Pflegebox-Budget der Pflegekasse. Bei medizinischer Notwendigkeit können Inkontinenzhilfen über die Krankenkasse und meist über ein ärztliches Rezept verordnet werden. Die Verbraucherzentrale erklärt ebenfalls, dass gesetzlich Versicherte für Inkontinenzhilfen eine ärztliche Verordnung benötigen.

Unterschied zwischen Pflegekasse und Krankenkasse

Einfach gesagt: Die Pflegekasse unterstützt die häusliche Pflege. Die Krankenkasse übernimmt medizinisch notwendige Hilfsmittel und Behandlungen.

Die Pflegekasse ist zum Beispiel für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zuständig. Dazu gehören Produkte wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen, die die Pflege zuhause hygienischer und einfacher machen.

Die Krankenkasse ist dagegen häufig zuständig, wenn ein medizinischer Grund vorliegt. Das betrifft zum Beispiel Inkontinenzmaterial, bestimmte Hilfsmittel, Verbandsmaterial oder andere Produkte, die ärztlich verordnet werden. Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenkassen als Produkte, die im Einzelfall erforderlich sind, um eine Krankenbehandlung zu sichern, Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.

Was ist der Unterschied zur Pflegebox?

Eine Pflegebox enthält vor allem Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Das sind Produkte, die im Pflegealltag regelmäßig gebraucht werden und jeden Monat neu geliefert werden können.

Mit Viva Pflegebox können Sie die benötigten Produkte bequem zusammenstellen lassen. Wir unterstützen bei der Beantragung und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

So einfach funktioniert es

  1. Pflegebox online beantragen

  2. Benötigte Produkte auswählen

  3. Viva Pflegebox kümmert sich um die Abwicklung mit der Pflegekasse

  4. Die Pflegehilfsmittel werden monatlich nach Hause geliefert

Fazit

Die Pflegekasse zahlt vor allem Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Pflege zuhause stattfindet. Dazu gehören zum Beispiel Handschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Nicht zur klassischen Pflegebox gehören dagegen Produkte wie Inkontinenzmaterial, Medikamente oder Wundversorgungsmaterial. Diese können je nach Situation über die Krankenkasse, ein ärztliches Rezept oder eine separate Genehmigung laufen.

Mit Viva Pflegebox erhalten Sie die passenden Pflegehilfsmittel zum Verbrauch regelmäßig nach Hause geliefert – einfach, zuverlässig und ohne unnötigen Papierkram.