Wer hat Anspruch auf eine Pflegebox?

Eine Pflegebox können Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad erhalten, die zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen gepflegt werden. Die Kosten für die Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen – für Betroffene entstehen in der Regel keine zusätzlichen Kosten.
Die Voraussetzungen auf einen Blick
Sie haben Anspruch auf eine Pflegebox, wenn:
ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt,
die Pflege zuhause oder in einer Wohngemeinschaft stattfindet,
die Pflege durch Angehörige, Freunde oder einen Pflegedienst unterstützt wird.
Bereits ab Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Was ist in einer Pflegebox enthalten?
Je nach Bedarf können verschiedene Pflegehilfsmittel enthalten sein, zum Beispiel:
Einmalhandschuhe
Händedesinfektionsmittel
Flächendesinfektionsmittel
Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen
Schutzschürzen
Mundschutz
Die Zusammenstellung kann individuell angepasst werden.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Pflegekasse stellt pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad ein monatliches Budget für Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Über dieses Budget können die benötigten Produkte bezogen werden.
Viva Pflegebox übernimmt auf Wunsch die Antragstellung und die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.
So einfach erhalten Sie Ihre Pflegebox
Antrag ausfüllen
Wir kümmern uns um die Genehmigung bei der Pflegekasse
Ihre Pflegebox wird monatlich nach Hause geliefert
Die Inhalte können jederzeit angepasst werden
Fazit
Wenn Sie einen Pflegegrad besitzen und zuhause gepflegt werden, haben Sie in den meisten Fällen Anspruch auf eine Pflegebox. Die enthaltenen Pflegehilfsmittel erleichtern den Pflegealltag und werden von der Pflegekasse finanziert. Mit Viva Pflegebox erhalten Sie die benötigten Produkte bequem nach Hause geliefert – einfach, zuverlässig und ohne bürokratischen Aufwand.
