Pflegegeld bei Aufenthalt im Ausland klären
Bei Pflegegeld im Ausland sind Aufenthaltsort, Versicherungssituation und die jeweils anwendbaren Regeln wichtig. Ein allgemeiner inländischer Pflegeantrag beantwortet diese Fragen nicht vollständig.
Diese Angaben können Sie vorbereiten
- Aufenthaltsstaat und geplante Dauer notieren.
- Bestehende Pflegeleistungen und Versicherungsverhältnisse bereitlegen.
- Fortzahlung und erforderliche Nachweise direkt mit der Barmer abstimmen.
Der richtige Weg bei BARMER
Die Barmer stellt auf ihrer Pflege-Antragsseite PDF-Unterlagen und Informationen zum digitalen Weg über Meine Barmer bereit. Beachten Sie die dort genannten Anforderungen an Unterschrift und Einreichung.
Öffnen Sie das Original-PDF und prüfen Sie vor dem Ausfüllen den genauen Dokumentzweck und Leistungszeitraum. Der Einreichungsweg steht im Original oder auf der offiziellen Quellseite.
Original prüfen und Unterlagen einreichen
- Prüfen Sie, ob „Antrag auf Pflegegeld im Ausland“ zu Ihrem Anliegen und Ihrer Kasse passt.
- Ergänzen Sie die im Original geforderten Angaben, Nachweise und Unterschriften.
- Reichen Sie die Unterlagen über den vorgesehenen Kassenweg ein und behalten Sie eine Kopie.
Ein Formular ist keine Vorentscheidung über den Pflegegrad. Benötigte Angaben und den weiteren Prüfweg erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Mehr zur Einordnung: den passenden VivaBox-Ratgeber lesen. Für Ihre konkrete Leistungsentscheidung ist die zuständige Kasse verantwortlich.
