Pflegetätigkeit für die soziale Absicherung angeben
Der Fragebogen erfasst die nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit. Er ist vom Antrag der pflegebedürftigen Person auf Pflegeleistungen zu unterscheiden.
Diese Angaben können Sie vorbereiten
- Tatsächlichen Pflegeumfang und weitere Pflegepersonen festhalten.
- Berufliche Situation und weitere abgefragte Versicherungsangaben bereitlegen.
- Änderungen nach den Hinweisen der Kasse mitteilen.
Der richtige Weg bei BKK24
Dieser Vordruck stammt aus dem offiziellen Downloadbereich der BKK24. Dort stehen auch ergänzende Anträge und Hinweise; die BKK24 prüft das konkrete Anliegen.
Öffnen Sie das Original-PDF und prüfen Sie vor dem Ausfüllen den genauen Dokumentzweck und Leistungszeitraum. Der Einreichungsweg steht im Original oder auf der offiziellen Quellseite.
Original prüfen und Unterlagen einreichen
- Prüfen Sie, ob „Soziale Sicherung von Pflegepersonen: Fragebogen“ zu Ihrem Anliegen und Ihrer Kasse passt.
- Ergänzen Sie die im Original geforderten Angaben, Nachweise und Unterschriften.
- Reichen Sie die Unterlagen über den vorgesehenen Kassenweg ein und behalten Sie eine Kopie.
Voraussetzungen hängen vom einzelnen Leistungsweg ab. Die bloße Angehörigeneigenschaft löst keinen automatischen Anspruch auf jede dieser Leistungen aus.
Mehr zur Einordnung: den passenden VivaBox-Ratgeber lesen. Für Ihre konkrete Leistungsentscheidung ist die zuständige Kasse verantwortlich.
