Antrag, Nachweis oder Abrechnung?
Für eine digitale Pflegeanwendung besteht ein eigener Prüfweg. Aus dem Antrag muss hervorgehen, welche Anwendung genutzt werden soll. Klären Sie vor der Nutzung, ob die konkrete Anwendung im vorgesehenen Leistungsweg berücksichtigt werden kann.
Diese Angaben können Sie vorbereiten
- Gewünschte Anwendung und ihren vorgesehenen Einsatz notieren.
- Versichertendaten und vorhandenen Pflegegrad bereitlegen.
- Zugang, Bewilligung und mögliche Kosten vorab mit der Kasse abstimmen.
Eine allgemeine Gesundheits-App ist nicht automatisch eine erstattungsfähige digitale Pflegeanwendung. Hier ist derzeit ein Formular der BKK24 hinterlegt; weitere Kassen werden erst mit geprüfter Quelle ergänzt.
Mehr zur Einordnung: den passenden VivaBox-Ratgeber lesen. Für Ihre konkrete Leistungsentscheidung ist die zuständige Kasse verantwortlich.
