Antrag, Nachweis oder Abrechnung?
Kurzzeitpflege wird für einen begrenzten Zeitraum in einer Einrichtung genutzt, zum Beispiel wenn die Pflege zuhause vorübergehend nicht gesichert ist. Der Antrag klärt die Finanzierung; einen freien Pflegeplatz müssen Sie unabhängig davon mit der Einrichtung vereinbaren.
Diese Angaben können Sie vorbereiten
- Geplante Einrichtung, Zeitraum und vorhandenen Pflegegrad bereitlegen.
- Kostenangebot und gegebenenfalls Angaben zum Krankenhausaufenthalt nach Kassenanforderung ergänzen.
- Vor Aufnahme klären, welche Kosten bewilligt werden und welche Eigenkosten verbleiben.
Ohne Pflegegrad 2 bis 5 kann unter bestimmten Voraussetzungen ein anderer Leistungsweg über die Krankenversicherung bestehen. Verwenden Sie dafür nicht ungeprüft einen Antrag für die Pflegeversicherung.
Mehr zur Einordnung: den passenden VivaBox-Ratgeber lesen. Für Ihre konkrete Leistungsentscheidung ist die zuständige Kasse verantwortlich.
