Antrag, Nachweis oder Abrechnung?
Eine Einwilligung zur Pflegeberatung regelt, welche Angaben für die Beratung verwendet werden dürfen. Bei einer Vertretung kann ein eigener Nachweis oder ein eigenes Formular erforderlich sein. Lesen Sie den beschriebenen Zweck und Umfang der Einwilligung.
Diese Angaben können Sie vorbereiten
- Versichertendaten und den gewünschten Beratungsbedarf bereitlegen.
- Bei Vertretung prüfen, ob eine Vollmacht oder ein Betreuungsnachweis benötigt wird.
- Die ausgefüllte Einwilligung über den von der Kasse vorgesehenen Weg einreichen.
Eine Einwilligung zur Beratung ist kein Antrag auf eine bestimmte Geldleistung und ersetzt keinen Bewilligungsbescheid.
Mehr zur Einordnung: den passenden VivaBox-Ratgeber lesen. Für Ihre konkrete Leistungsentscheidung ist die zuständige Kasse verantwortlich.
