Wofür ist dieses Formular gedacht?
Ein Wohngruppenzuschlag unterstützt eine bestimmte Form gemeinschaftlicher Organisation. Welche Voraussetzungen die Wohngruppe erfüllen muss und welche Nachweise erforderlich sind, prüft die Pflegekasse. Eine Anschubfinanzierung ist ein eigenes Anliegen und kann in getrennten Unterlagen geregelt sein.
Diese Angaben können Sie vorbereiten
- Anschrift, Organisation und beteiligte Personen der Wohngruppe nach Kassenanforderung bereitlegen.
- Gemeinschaftlich beauftragte Unterstützung und den gewünschten Leistungsbeginn beschreiben.
- Prüfen, ob der Antrag den laufenden Zuschlag, eine Anschubfinanzierung oder beides betrifft.
Der richtige Weg bei AOK
Die AOK verwendet regionale Antragswege. Wählen Sie auf der Originalseite Ihre zuständige AOK oder geben Sie die dort verlangte Postleitzahl ein. So vermeiden Sie ein Formular einer anderen AOK-Region.
Die verlinkte AOK-Seite ermittelt die zuständige regionale Kasse. Ein beliebiges AOK-PDF aus einer anderen Region ist nicht automatisch das richtige Formular für Sie.
Original prüfen und Unterlagen einreichen
- Prüfen Sie, ob „Antrag auf Wohngruppenzuschlag und Anschubfinanzierung für Wohngruppen“ zu Ihrem Anliegen und Ihrer Kasse passt.
- Ergänzen Sie die im Original geforderten Angaben, Nachweise und Unterschriften.
- Reichen Sie die Unterlagen über den vorgesehenen Kassenweg ein und behalten Sie eine Kopie.
Nicht jedes gemeinsame Wohnen oder betreute Wohnen ist automatisch eine anspruchsberechtigte ambulant betreute Wohngruppe.
Mehr zur Einordnung: den passenden VivaBox-Ratgeber lesen. Für Ihre konkrete Leistungsentscheidung ist die zuständige Kasse verantwortlich.
