Antrag, Nachweis oder Abrechnung?
Ein Wohngruppenzuschlag unterstützt eine bestimmte Form gemeinschaftlicher Organisation. Welche Voraussetzungen die Wohngruppe erfüllen muss und welche Nachweise erforderlich sind, prüft die Pflegekasse. Eine Anschubfinanzierung ist ein eigenes Anliegen und kann in getrennten Unterlagen geregelt sein.
Diese Angaben können Sie vorbereiten
- Anschrift, Organisation und beteiligte Personen der Wohngruppe nach Kassenanforderung bereitlegen.
- Gemeinschaftlich beauftragte Unterstützung und den gewünschten Leistungsbeginn beschreiben.
- Prüfen, ob der Antrag den laufenden Zuschlag, eine Anschubfinanzierung oder beides betrifft.
Nicht jedes gemeinsame Wohnen oder betreute Wohnen ist automatisch eine anspruchsberechtigte ambulant betreute Wohngruppe.
Mehr zur Einordnung: den passenden VivaBox-Ratgeber lesen. Für Ihre konkrete Leistungsentscheidung ist die zuständige Kasse verantwortlich.
