Entgeltangaben vom Arbeitgeber ergänzen lassen
Die Entgeltbescheinigung ergänzt die Prüfung des Pflegeunterstützungsgeldes. Sie ersetzt den eigentlichen Leistungsantrag nicht. Angaben zum Arbeitsentgelt sind vom Arbeitgeber nach dem vorgesehenen Vordruck zu bestätigen.
Diese Angaben können Sie vorbereiten
- Antrag und Zeitraum der Arbeitsverhinderung zuordnen.
- Vordruck an die zuständige Personal- oder Entgeltstelle geben.
- Die ausgefüllte Bescheinigung zusammen mit den übrigen von der Kasse verlangten Unterlagen einreichen.
Der richtige Weg bei BAHN-BKK
Die BAHN-BKK stellt Pflegeanträge und ergänzende Nachweise in ihrem Downloadbereich bereit. Wählen Sie den zum Anliegen passenden Vordruck; etwaige Arbeitgeber- oder Praxisangaben werden von der jeweiligen Stelle ergänzt.
Öffnen Sie das Original-PDF und prüfen Sie vor dem Ausfüllen den genauen Dokumentzweck und Leistungszeitraum. Der Einreichungsweg steht im Original oder auf der offiziellen Quellseite.
Original prüfen und Unterlagen einreichen
- Prüfen Sie, ob „Pflegeunterstützungsgeld - Entgeltbescheinigung“ zu Ihrem Anliegen und Ihrer Kasse passt.
- Ergänzen Sie die im Original geforderten Angaben, Nachweise und Unterschriften.
- Reichen Sie die Unterlagen über den vorgesehenen Kassenweg ein und behalten Sie eine Kopie.
Pflegeunterstützungsgeld, längere Pflegezeit und Familienpflegezeit sind verschiedene Regelungen. Prüfen Sie vor der Antragstellung, welcher Weg zu Ihrer Situation passt.
Mehr zur Einordnung: den passenden VivaBox-Ratgeber lesen. Für Ihre konkrete Leistungsentscheidung ist die zuständige Kasse verantwortlich.
