Beratungsbesuch beim Pflegegeld 2026: Wie oft ist er notwendig?

Pflegegrad 2 bis 5: 2026 genügt bei ausschließlichem Pflegegeldbezug ein Besuch pro Halbjahr. Termine, Kosten und Videoberatung erklärt.

Redaktion: VivaBox · Pflegegrad & Leistungen

Wer Pflegegeld erhält, soll die häusliche Pflege gut organisieren können. Der regelmäßige Beratungsbesuch bietet praktische Unterstützung und gehört bei bestimmten Leistungsformen zu den Pflichten. Im Herbst 2026 lohnt sich deshalb ein Blick auf den letzten Termin und die noch offene Beratung im zweiten Halbjahr.

Ein Besuch pro Halbjahr bei Pflegegrad 2 bis 5

Bei ausschließlichem Pflegegeldbezug ist 2026 für Pflegegrad 2, 3, 4 und 5 jeweils eine Beratung pro Halbjahr erforderlich. Auch bei Pflegegrad 4 und 5 besteht keine allgemeine Pflicht mehr zum vierteljährlichen Besuch; diese häufigere Beratung kann freiwillig genutzt werden. Das erklärt das Bundesgesundheitsministerium zur häuslichen Pflege.

Bei Pflegegrad 1 ist eine solche Beratung freiwillig einmal pro Halbjahr möglich. Auch wer ambulante Pflegesachleistungen erhält, kann halbjährlich einen Beratungsbesuch nutzen. Wenn Sie Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren, fragen Sie Ihre Kasse, welche Nachweise sie für Ihre konkrete Leistungsform benötigt.

Wer führt den Besuch durch und wer bezahlt ihn?

Die Beratung muss durch eine dafür zugelassene beziehungsweise anerkannte Stelle erfolgen, beispielsweise einen zugelassenen Pflegedienst. Nach § 37 SGB XI trägt die Pflegekasse die Beratungskosten; bei privater Pflegeversicherung gelten die entsprechenden Erstattungsregeln. Ein Gespräch mit einem Pflegebox-Anbieter ersetzt diesen Beratungseinsatz nicht.

Fragen Sie bei der Terminvereinbarung ausdrücklich nach einer Beratung nach § 37 Absatz 3 SGB XI. Klären Sie zugleich, wie der Nachweis an die Pflegekasse gelangt, und bewahren Sie Ihre Ausfertigung auf. Bei ausbleibenden Pflichtberatungen kann die Kasse das Pflegegeld angemessen kürzen und im Wiederholungsfall entziehen.

Wann ist eine Videoberatung möglich?

Auf Wunsch kann nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung bis einschließlich 31. März 2027 jede zweite Beratung per Videokonferenz stattfinden. Der erste Besuch muss zuhause erfolgen. Vereinbaren Sie das Format vorab mit der Beratungsstelle; ein beliebiger Videoanruf erfüllt die Vorgaben nicht.

Mit konkreten Fragen in den Termin

Legen Sie eine kurze Liste an: Welche Pflegeaufgabe fällt schwer? Wo fehlt Anleitung? Wer könnte Angehörige entlasten? Bringen Sie auch Fragen zur Anwendung vorhandener Hilfsmittel mit. Weitere Vorbereitung finden Sie unter Pflegeberatung finden.

Prüfen Sie jetzt, ob die Beratung für Juli bis Dezember schon erfolgt ist. Falls nicht, vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin. Für die Produktauswahl können Sie anschließend unsere Pflegebox-Inhalte ansehen; Beratungspflicht und Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sind getrennte Themen.

Häufige Fragen

Muss bei Pflegegrad 4 oder 5 weiterhin alle drei Monate beraten werden?
Bei ausschließlichem Pflegegeldbezug genügt nach der geltenden Regelung 2026 eine Beratung pro Halbjahr. Pflegegrad 4 und 5 können die Beratung weiterhin freiwillig vierteljährlich nutzen.
Zählt ein Gespräch mit VivaBox als Pflichtbesuch?
Nein. Der vorgeschriebene Beratungseinsatz muss von einer hierfür berechtigten Stelle durchgeführt und entsprechend nachgewiesen werden.
Kann die erste Beratung als Video stattfinden?
Nein. Die erste Beratung erfolgt in der eigenen Häuslichkeit. Nach der derzeitigen Regelung ist auf Wunsch bis einschließlich 31. März 2027 jede zweite Beratung per Videokonferenz möglich.

Bereit für Ihre kostenlose Pflegebox?

Der Antrag dauert nur ein paar Minuten. Den Rest klären wir mit Ihrer Pflegekasse.