Pflege-Pauschbetrag: Unterlagen vorbereiten

Fachliche Orientierung: § 33b Absatz 6 EStG: Pflege-Pauschbetrag. Die folgenden Fragen und Checklisten helfen bei der Vorbereitung im Alltag.

Anspruch nicht allein aus Verwandtschaft ableiten

Entscheidend sind unter anderem die tatsächlich geleistete Pflege, die Voraussetzung bei der gepflegten Person und der Umgang mit Einnahmen. Bei mehreren Pflegepersonen gelten eigene Regeln. Prüfen Sie die aktuelle Fassung von § 33b Einkommensteuergesetz und lassen Sie unklare Fälle durch Finanzamt oder steuerliche Beratung einordnen.

Angaben nachvollziehbar sammeln

Ordnen Sie Nachweise zum Pflegegrad beziehungsweise zur maßgeblichen Voraussetzung und notieren Sie, wer im betreffenden Jahr tatsächlich gepflegt hat. Trennen Sie allgemeine finanzielle Unterstützung von persönlicher Pflege. Wenn Geld weitergegeben oder Aufwand erstattet wird, sollten Sie dessen Einordnung ausdrücklich klären lassen.

Für die Steuerklärung vorbereiten

  • Welches Kalenderjahr ist betroffen?
  • Wer wurde persönlich gepflegt und wo?
  • Welche Nachweise liegen vor?
  • Waren weitere Pflegepersonen beteiligt?
  • Gab es Einnahmen oder Kostenerstattungen?

Kein pauschales Steuererstattungsversprechen

Ein Pauschbetrag ist nicht mit einer Erstattung in derselben Höhe gleichzusetzen. Die steuerliche Wirkung hängt vom Einzelfall ab. Eine Pflegebox ist wiederum eine Sachversorgung mit eigenem Antragsweg. Zur persönlichen Organisation helfen Pflegeordner und Rentenbeiträge für Pflegepersonen. Dieser Beitrag ersetzt keine Berechnung Ihrer Steuererklärung.

Quellen und Aktualität

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