Wofür ist dieses Formular gedacht?
Ein Wohngruppenzuschlag unterstützt eine bestimmte Form gemeinschaftlicher Organisation. Welche Voraussetzungen die Wohngruppe erfüllen muss und welche Nachweise erforderlich sind, prüft die Pflegekasse. Eine Anschubfinanzierung ist ein eigenes Anliegen und kann in getrennten Unterlagen geregelt sein.
Diese Angaben können Sie vorbereiten
- Anschrift, Organisation und beteiligte Personen der Wohngruppe nach Kassenanforderung bereitlegen.
- Gemeinschaftlich beauftragte Unterstützung und den gewünschten Leistungsbeginn beschreiben.
- Prüfen, ob der Antrag den laufenden Zuschlag, eine Anschubfinanzierung oder beides betrifft.
Der richtige Weg bei BAHN-BKK
Die BAHN-BKK stellt Pflegeanträge und ergänzende Nachweise in ihrem Downloadbereich bereit. Wählen Sie den zum Anliegen passenden Vordruck; etwaige Arbeitgeber- oder Praxisangaben werden von der jeweiligen Stelle ergänzt.
Öffnen Sie das Original-PDF und prüfen Sie vor dem Ausfüllen den genauen Dokumentzweck und Leistungszeitraum. Der Einreichungsweg steht im Original oder auf der offiziellen Quellseite.
Original prüfen und Unterlagen einreichen
- Prüfen Sie, ob „Antrag Zuschuss Wohngruppen“ zu Ihrem Anliegen und Ihrer Kasse passt.
- Ergänzen Sie die im Original geforderten Angaben, Nachweise und Unterschriften.
- Reichen Sie die Unterlagen über den vorgesehenen Kassenweg ein und behalten Sie eine Kopie.
Nicht jedes gemeinsame Wohnen oder betreute Wohnen ist automatisch eine anspruchsberechtigte ambulant betreute Wohngruppe.
Mehr zur Einordnung: den passenden VivaBox-Ratgeber lesen. Für Ihre konkrete Leistungsentscheidung ist die zuständige Kasse verantwortlich.
