Pflegereform 2027: Was geplant ist und was heute gilt
Pflegegrad 1, das 42-Euro-Budget und die geplanten Änderungen: verständlich erklärt. Prüfen Sie jetzt Ihre Pflegebox-Versorgung für das letzte Quartal 2026.
Stand 1. Oktober 2026: Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen. Die geplanten Änderungen sind noch nicht geltendes Recht.
Pflegereform 2027: der aktuelle Stand in Kürze
Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Es betrifft Finanzierung, häusliche Pflege und Prävention. Quelle: Kabinettsmitteilung des BMG.
Ein Kabinettsbeschluss ist noch kein fertiges Gesetz. Bundestag und Bundesrat wirken im weiteren Verfahren mit; danach folgen Ausfertigung und Verkündung. Änderungen am Entwurf bleiben möglich. Maßgeblich wird die endgültig veröffentlichte Fassung. So beschreibt der Bundestag den Gesetzgebungsweg.
Für Ihre Entscheidung jetzt sind zwei Fragen entscheidend: Welche Unterstützung können Sie heute nutzen? Und welche Regelung könnte sich künftig ändern? Beides wird hier getrennt erklärt. Lesen Sie die Angaben zu 2027 als Planung, nicht als bereits verbindliche Leistungszusage.
Oktober bis Dezember 2026: Pflegebox-Anspruch jetzt prüfen
Sie benötigen im Pflegealltag regelmäßig Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen? Dann lohnt es sich, die Versorgung jetzt zu klären. Für Verbrauchsprodukte übernimmt die Pflegekasse derzeit bei entsprechendem Anspruch bis zu 42 Euro pro Monat. Dafür ist ein Antrag erforderlich. Aktuelle Erklärung des BMG zu Pflegehilfsmitteln.
Die Pflegebox von VivaBox stellt passende Produkte für Ihren Alltag zusammen. Sie müssen nicht auf den Abschluss der Reform warten, um Ihren heutigen Bedarf zu prüfen. Entscheidend sind Ihre tatsächliche Pflegesituation und die Genehmigung der Pflegekasse.
Kostenlos bedeutet: Bei genehmigter Versorgung erhalten Sie die benötigten Verbrauchsprodukte im bewilligten Umfang ohne eigene Zuzahlung. Die Grenze ist kein Einkaufsgutschein für beliebige Hygieneartikel. Wiederverwendbare Bettschutzeinlagen werden gesondert geprüft; sie gehören nicht einfach zum monatlichen Verbrauchspaket.
Jetzt Ihren Pflegebox-Anspruch prüfen oder zuerst Produkte und Ausführungen ansehen.
Was soll sich beim 42-Euro-Budget ab 2027 ändern?
Geplant ab 1. Januar 2027: Das separate Verbrauchspflegehilfsmittel-Budget soll entfallen (§ 40 Absatz 2). Die Begründung ordnet Verbrauchsprodukte bei Pflegegrad 2–5 dem Entlastungsbudget/Pflegegeld zu. Pflegegrad 1 hat diesen Pflegegeldanspruch nicht. Das gilt nur, falls das Gesetz entsprechend verabschiedet wird. Kabinettsentwurf: Seiten 40, 42–43, 72 und 95.
Die praktische Konsequenz für Ihre Planung: Eine heutige Beantragung ist keine Garantie für dieselbe Abrechnung im nächsten Jahr. Lassen Sie bei einer tatsächlichen Gesetzesänderung den weiteren Versorgungsweg klären. Bestellen Sie nach Bedarf; Vorräte oder bereits vorhandene Produkte sollten Sie bei Ihrer Auswahl berücksichtigen.
Pflegegrad 1: Was gilt heute, was ist geplant?
Heute: Auch Pflegegrad 1 kann bei häuslicher Pflege Zugang zu Pflegehilfsmitteln haben. Daneben gibt es unter anderem Pflegeberatung und den zweckgebundenen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Das ist eine andere Leistung als das Pflegehilfsmittel-Budget. Reguläres Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 derzeit nicht. BMG: Leistungen bei Pflegegrad 1.
Geplant ab 2027: Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 soll wegfallen. Einstiegsschwellen: 15 / 30 / 50 Punkte für Pflegegrad 1 / 2 / 3. Bestehende Einstufungen sollen allein durch die neue Bewertung nicht verloren gehen; das schützt nicht alle Leistungen. Entwurf: Seiten 31–32, 37–38 und 62.
Die aktuellen Einstiegsschwellen liegen bei 12,5 / 27 / 47,5 Punkten für Pflegegrad 1 / 2 / 3. Die Einstufung erfolgt nach einer fachlichen Begutachtung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten. Geltender § 15 SGB XI.
Sie haben noch keinen Pflegegrad, brauchen aber regelmäßig Hilfe? Nutzen Sie unseren Ratgeber zur Pflegegrad-Beantragung und bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor. Der Pflegebox-Check ersetzt diese Begutachtung nicht.
Weitere geplante Änderungen: 2027, 2028 und 2029
Die Kabinettsmitteilung des Bundesgesundheitsministeriums nennt außerdem:
- Ab 1. Januar 2027: Der Kinderlosenzuschlag in der sozialen Pflegeversicherung soll von 0,6 auf 0,9 Beitragssatzpunkte steigen.
- Ab 1. Januar 2028: Für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern ist ein Zuschlag von 0,52 Beitragssatzpunkten mit Ausnahmen vorgesehen.
- Ab 2029: Pflegeleistungen sollen jährlich an die Kerninflation angepasst werden.
- Weitere Vorhaben: Ein Check-up 60+, mehr Rehabilitation, ein digitales Pflege-Cockpit und neue Budgets sollen Unterstützung zugänglicher machen. Die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige sollen weiterhin im vollen Umfang übernommen werden.
Die neue Pflegebegleitung ist erst für 2029 vorgesehen. Artikel 11, Seite 72.
Für einen bestehenden Bescheid sollten Sie deshalb drei Dinge auseinanderhalten: die Höhe eines Betrags, den zugelassenen Verwendungszweck und die Frage, wer mit wem abrechnet. Ein höherer Gesamtbetrag ist nicht automatisch ein zusätzliches, frei verfügbares Pflegebox-Budget.
Was Sie jetzt konkret tun können
- Anspruch einordnen. Haben Sie einen anerkannten Pflegegrad und werden zu Hause auch von privaten Pflegepersonen unterstützt? Unser Anspruchscheck hilft Ihnen, die Voraussetzungen für eine Pflegebox einzuordnen. Ausschließlich professionelle Pflege oder die Versorgung im Pflegeheim ist eine andere Situation.
- Benötigte Produkte wählen. Stellen Sie Ihre Box nach Ihrem Alltag zusammen: etwa Handschuhe in passendem Material und Größe oder geeignete Desinfektionsprodukte. Auf den Produktseiten sehen Sie aktuelle und geplante Ausführungen getrennt.
- Versorgungsbeginn klären. Bei passendem Anspruch können Sie den Antrag stellen. VivaBox unterstützt die Abstimmung zur Pflegehilfsmittel-Versorgung. Die Pflegekasse entscheidet; ein Antrag ersetzt keine Bewilligung. Falls Sie bereits eine Box beziehen, vermeiden Sie eine doppelte Versorgung und informieren Sie sich über einen Anbieterwechsel.
Die Trennung zwischen privater häuslicher Pflege und der Versorgung durch einen Pflegedienst sowie die bedarfsgerechte Produktauswahl erläutert der GKV-Spitzenverband in seinen Pflegehilfsmittel-FAQ.
Für Oktober, November und Dezember heißt das: Nutzen Sie vorhandene Unterstützung, wenn Sie sie benötigen. Warten Sie mit einer notwendigen Versorgung nicht allein deshalb, weil gerade über eine Reform diskutiert wird. Wir versprechen weder rückwirkende Lieferungen noch drei automatisch bewilligte Monatsbeträge.
Die Reform betrifft die bundesweiten gesetzlichen Regeln. Ob Sie in Berlin, Hamburg oder einem kleineren Ort wohnen: Die Voraussetzung wird nicht durch die Stadt bestimmt. Unter Pflegebox in Ihrer Stadt finden Sie unsere deutschlandweite Lieferung sowie Links zu örtlicher Pflegeberatung. Bei Fragen zum gesamten Leistungspaket helfen Ihre Pflegekasse und unabhängige Beratungsstellen; VivaBox unterstützt Sie beim Thema Pflegehilfsmittel.
Jetzt den ersten Schritt machen: Anspruch prüfen. Wenn er passt, können Sie anschließend Ihre Box auswählen und den Antrag starten.
